Erfolg: 12 Handwerke werden „rückgemeistert“

Die Bundesregierung hat jetzt die Wiederaufnahme von einem Dutzend Handwerksberufen unter den Meistervorbehalt beschlossen, setzt so einen Teil der Koalitionsvereinbarungen um – und kommt damit einer langjährigen Dauerforderung des Handwerks endlich nach.
In den Gewerken Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer soll ab Anfang 2020 für Handwerksbetriebe der Meisterbrief wieder vorgeschrieben sein. Für den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist das „…ein großer Erfolg, der noch vor relativ kurzer Zeit so nicht zu erwarten war.“
In dem Entschluss der Koalition heißt es zur Begründung: „Die Meisterpflicht trägt […] durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung auch maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Unser Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung. Entscheidend für die Einführung der Meisterpflicht ist, ob es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Außerdem sollen solche Handwerke berücksichtigt werden, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut anzusehen sind.“

(Foto-Quelle:  AdobeStock, Lothar Drechsel)