Gesellenprüfungen in Corona-Zeiten

Seit dem 29. Juni 2021 ist eine geänderte Fassung der Corona-Schutzverordnung in Kraft. Nun gilt (HIER der Download):

  1. Für die Durchführung von Prüfungen in Berufskollegs gilt die bisherige Regelung, dass nicht getestete Personen ihre Prüfung getrennt von den negativ getesteten Prüflingen ablegen müssen.
  2. NEU: Für die Durchführung von Prüfungen außerhalb der Berufskollegs gilt ab dem 07.06.21 eine Testpflicht und zwar für Prüfende und Prüflinge. Der Nachweis ist möglich durch einen Negativtestnachweis oder einen gemeinsam beaufsichtigten Selbsttest. (§11Abs. 2Ziff 2)
  3. Bei mehrtägigen Prüfungen, die in gleicher Zusammensetzung der Prüfungsgruppe durchgeführt werden, ist es ausreichend, wenn am 3. Tag ein erneuter Test nachgewiesen oder durchgeführt wird.
  4. Die Testpflicht gilt nicht für vollständig geimpfte und genesene Personen mit entsprechendem Nachweis und ohne Anzeichen einer Infektion (§ 3 Absatz 3, letzter Satz)

Aufgrund der neuen Situation beachten Sie folgende Hinweise:

  • Prüfungsteilnehmer/-innen kümmern sich umgehend um einen Testtermin (z.B. mit einer Online-Buchung). Die Übersicht der Testzentren erhalten Sie auf den Internetseiten der einzelnen Kreisverwaltungen!

Hinweis: Mindestens ein Schnelltest pro Woche in einer Teststelle ist kostenlos. Bei der Terminbuchung bitte berücksichtigen!

  • Das negative Testergebnis, 12 - 24 (max. 48) Stunden, bringen die Prüfungsteilnehmer/-inne am Prüfungstag mit.
  • Positiv Getestete können nicht an der Prüfung teilnehmen. Für sie wird ein Ersatztermin angeboten.
  • Während der Prüfung besteht Maskenpflicht (FFP2).

Damit Prüfungsteilnehmer/-innen am Prüfungstag nicht noch früher erscheinen müssen, werden nur in absoluten Ausnahmefällen Selbsttests vor der Prüfung durchgeführt.
Nehmen Sie das Angebot der öffentlichen Testzentren an und machen am Tag/ am Abend vor der Prüfung in aller Ruhe den Schnelltest.

Testverweigerer und positiv Getestete müssen wir von der Prüfung ausschließen. Wir bedanken uns ausdrücklich schon jetzt für Ihre Unterstützung und hoffen auf Ihr Verständnis für die neue gesetzliche Regelung des Landes NRW.

(Foto-Quelle: AdobeStock 336457949, Di Studio)