BILDHAUER- UND STEINMETZ-INNUNG HELLWEG-LIPPE

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AKTUELL

Der Baum erfreut sich in der Grabfelder-Gestaltung immer größerer Beliebtheit, als Symbol für den Kreislauf des Lebens und als grüne Bereicherung der Anlage.

Leider ist aber die Kombination mit „teilanonymen Rasengräben“ mehr als ungünstig. Als Angehöriger ist man hier zwar von Grabpflege befreit (der Friedhof übernimmt die jahrelange Pflege!), aber gerade der Baum sorgt für zusätzliche Verschmutzung und kann nicht über die grundsätzlichen Probleme dieser Grabfelder hinwegtäuschen. Sie sind auf den meisten Friedhöfen gewollt uniform und lassen keine eigene Gestaltung bezüglich Farbe, Ornamentik und Schrift zu. Eine persönliche, auf den Verstorbenen abgestimmte Gestaltung ist nicht möglich. Die für die Trauerbewältigung so wichtigen Rituale sind sogar verboten!

So ist es nicht zulässig, am Grab eine Kerze anzuzünden oder dort Blumen oder Gestecke abzulegen. Es wird bestenfalls geduldet - bis der Rasenmäher kommt. Solche Platten haben vertiefte Inschriften, die zu einer schnellen Verschmutzung neigen. Auch löst sich die Schriftfarbe leichter durch Regenwasser oder häufiges Reinigen.

Immer wieder haben Kunden den Wunsch, eine solche Platte persönlicher zu gestalten oder mit einer Vase oder Laterne auszustatten. Das ist aber nicht zulässig. Eine Absage trifft auf Enttäuschung, Unverständnis und sogar Ärger. Unser Tipp: Lassen Sie sich ein solches Feld unbedingt vorher zeigen und fragen Sie auch nach alternativen Lösungen – denn: Die gibt es! Pflegefrei, individuell gestaltbar, mit Kerzen und Blumenablage am Grab, preisgünstig.

Steinmetzmeister und Bestatter beraten Sie gerne, damit die letzte Ruhestätte als Ort der Trauerbewältigung funktioniert, Sie aber von der Verpflichtung befreit, ein Grab pflegen zu müssen.