FLIESEN-, PLATTEN- UND MOSAIKLEGER-INNUNG HELLWEG-LIPPE

fliplamoshellwegversuchneu

AKTUELL

Forderung nach Wiedereinführung des Meisterbriefs im Fliesenlegerhandwerk

„Wir treten für den Erhalt des Meisterbriefs als Zulassungsvoraussetzung im Handwerk ein und fordern gleichzeitig die Wiedereinführung des Meisterbriefs im Fliesenlegerhandwerk, aber auch im Estrichleger- und Betonstein- und Terrazzoherstellerhandwerk.“ Mit diesen klaren Worten stellte Karl-Hans Körner (Vorsitzender des Fachverbandes Fliesen und Naturstein im Zentralverband Deutsches Baugewerbe und ZDB-Vorstandsmitglied) die Position des deutschen Baugewerbes zum Meisterbrief anlässlich eines Werkstattgesprächs der MIT (Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU) in Berlin dar.
Körner weiter: „Im Jahr 2004 trat die Änderung der Handwerksordnung in Kraft. Seither hat sich unser Handwerk dramatisch verändert. Mittlerweile gibt es rund 72.000 Fliesenlegerunternehmen in Deutschland, größtenteils Ein-Mann-Betriebe oder Solo-Selbstständige, darunter viele aus den Ländern Süd- und Osteuropas. Vorher waren es nur 12.000. Insgesamt bilden wir 50 Produzent weniger Lehrlinge aus und haben 80% weniger Meisterschüler.“ Diese Entwicklung führe zu erheblichen Qualitätsverlusten im Fliesenleger-Handwerk, den Schaden hätten am Ende auch die Verbraucher: Da gerade die nicht-deutschen Ein-Mann-Betriebe schnell wieder in ihren Herkunftsländern sind, bleiben die Bauherren auf den Kosten der Beseitigung der Schäden sitzen, die durch nicht fachgerechte Verlegung von Fliesen entstanden sind - im Schnitt 9.000 Euro pro Schadensfall.
Karl-Hans Körner zeigte in dem Gespräch auch auf, dass die Meisterfreiheit im Fliesenlegerhandwerk das Einfallstor für Scheinselbstständigkeit, Illegalität und Schwarzarbeit auf deutschen Baustellen ist. Denn viele Ein-Mann-Betriebe schließen sich mit anderen zusammen und tauchen als reguläre Kolonne auf deutschen Baustellen auf und machen dann alles andere, außer Fliesen zu verlegen. „Sie sind damit weitaus günstiger als deutsche Arbeitnehmer, die nach Tariflohn bezahlt werden; sie sind auch günstiger als sogenannte Werkvertragsarbeitnehmer, die den regulären Mindestlohn am Bau bekommen. Denn Ein-Mann-Betriebe unterliegen eben nicht dem Mindestlohn, und sie müssen auch nur geringe Sozialbeiträge leisten. Ob sie versichert sind, und ob sie von den geringen Stundensätzen die -illegalerweise- bezahlt werden, leben können, steht auf einem anderen Blatt Papier.“

Vor diesem Hintergrund gibt es für die deutschen Fliesenleger nur einen Weg aus der Misere, nämlich: die Wiedereinführung der Meisterpflicht in ihrem Handwerk. Ob als erster Schritt eine Mindestqualifikation, z.B. eine Gesellenprüfung, als Zulassungsvorsetzung eingeführt werden sollte, und ob man gleichzeitig eine Versicherungspflicht für Selbstständige einführen müsste, für Körner sind das nur einzelne gangbare Schritte auf einem noch langen Weg.
(Abdruck eines Pressetextes des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Berlin, vom 06.06.2016)