CORONA: Infos exklusiv für Innungs-Mitglieder

Stichwort: Kurzarbeit
Bereits am 16.03.2020 haben wir -per E-Mail- die Mitgliedsbetriebe unserer 39 Innungen über "Kurzarbeit als Weg aus der Corona-Krise" umfangreich informiert. Wenn Sie darüber hinaus weitere detaillierte Fragen haben und individuelle Beratung brauchen, nutzen Sie das juristische Fachwissen unserer Mitarbeiter in
Soest (Tel.: 02921 892-203),
Hamm (Tel.: 02381 92160-32) und
Unna (Tel.: 02303 25054-11).

Stichwort: Berufsschulbesuch und überbetriebliche Lehrlingsunterweisung eingestellt – Pflicht zur betrieblichen Ausbildung bleibt bestehen
Bis auf Weiteres besteht infolge der Schließung der Berufsschulen und der überbetrieblichen Ausbildungsstätten im Zuge der Corona-Epidemie keine Pflicht der Auszubildenden zum Besuch dieser Einrichtungen. Für Auszubildende besteht in dieser Zeit jedoch die Anwesenheitspflicht in ihrem Ausbildungsbetrieb, sofern der Betrieb seine Geschäftstätigkeit nicht einstellt oder andere Hinderungsgründe, z. B. Quarantäne etc. vorliegen. Auszubildende müssen sich pünktlich zu Arbeitsbeginn bei ihrem Ausbildungsbetrieb einfinden, sofern nicht ein nachgewiesener Hinderungsgrund besteht.
Soweit Berufskollegs Ihren Auszubildenden Aufgaben/Arbeitsaufträge etc. online zum Eigenstudium erteilen, bitten wir um Beachtung der Hinweise dieser Berufskollegs. Den Auszubildenden ist ausreichend Zeit zur Bearbeitung der Ausbildungsinhalte einzuräumen.